Ab dem 1. Juli 2022 ist die Erstattung für 25-Hydroxy-Vitamin-D aus präventiven Gründen nicht mehr über die Grundversicherung möglich, weshalb es nun als Privatleistung abgerechnet wird.
Für mich stellt Vitamin D weiterhin einen entscheidenden Laborwert dar und wird durch mich regelmässig bestimmt.
THOMAS UNMÜSSIG, MMA
Master of Medical Administration (Regulationsmedizin und Mikronährstofftherapie)
Praktischer Arzt (CH)
Facharzt für Allgemeinmedizin (D)
Fähigkeitsausweis Akupunktur
Professional Applied Kinesiology (Diplom A)
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