Ab dem 1. Juli 2022 ist die Erstattung für 25-Hydroxy-Vitamin D unter präventiven Aspekten nicht mehr über die Grundversicherung möglich. Damit ist es eine Privatleistung.
Für mich stellt Vitamin D einen Master-Laborwert dar.
Weitere Parameter werden aus Kostengründen in Zukunft folgen und zu Selbstzahlerleistungen.
THOMAS UNMÜSSIG, MMA
Master of Medical Administration (Regulationsmedizin und Mikronährstofftherapie)
Praktischer Arzt (CH)
Facharzt für Allgemeinmedizin (D)
Fähigkeitsausweis Akupunktur
Professional Applied Kinesiology (Diplom A)
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