Sonntag, 4. Januar 2026

TARDOC

Ab dem 1. Januar 2026 wird in der Schweiz ein neues Abrechnungssystem für die ambulante ärztliche Versorgung eingeführt. Dieses neue System heißt TARDOC und setzt sich aus den Begriffen «Tarifstruktur, Ambulant, Rechnungsstellung, Dokumentation, Organisation, Computergestützt» zusammen. Trotz Google Recherche ist keine einheitliche Erklärung für die Abkürzung  "TARDOC" zu finden. Nach Angaben von Google ist die genaue Wortbedeutung nicht so wichtig. Die Funktion wird in den Vordergrund gestellt.

Was ist XML?

XML (EXtensible Markup Language) ist eine flexible Computersprache, um Daten in Textform zu speichern und auszutauschen. Menschen und Computer können die Daten lesen, verarbeiten und plattformunabhängig austauschen, so dass die Kommunikation und der Datenaustausch zwischen verschiedenen Informationssystemen erleichtert wird.

TARDOC und XML-Version 5.0 (vorher TARMED XML-Version 4.5)

Die XML-Version 5.0 verbessert die Abrechnung mit TARDOC und ermöglicht die Einführung von Pauschalen im Gesundheitswesen. Dadurch werden Abläufe schneller, Rechnungen leichter verständlich und die Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Patienten und Versicherungen einfacher.

Welche Vorteile soll TARDOC haben?

  • Ärztinnen und Ärzte haben mehr Zeit für die Behandlung.
  • Rechnungen sind transparenter und schaffen dadurch mehr Vertrauen.
  • Versicherungen und Behörden können Rechnungen schneller prüfen, was Ablaufprozesse erleichtert und damit zu einer Förderung der Digitalisierung beiträgt.

Was bedeutet das für Sie?

  • Die Abrechnung der ärztlichen Leistungen wird moderner, digitaler und genauer.
  • Es wird eine eindeutige Patienten-Identifikation mit der AHV-Nummer (Alters- und Hinterlassenen Versicherung verwendet. Die AHV-Nummer stellt sicher, dass die ärztliche Behandlung korrekt zugeordnet und abgerechnet wird.
  • Rechnungen werden mit standardisierten QR-Codes versehen, was die Bezahlung einfacher und transparenter macht.

Warum ist die AHV-Nummer jetzt wichtig?

  • Sie sorgt für eine sichere und eindeutige Zuordnung Ihrer Daten bei der Abrechnung. Fehler bei der Rechnungsstellung werden so reduziert.
  • Sie ist ab dem 1.1.2026 eine Pflichtangabe auf alle ärztlichen Rechnungen.

AHV-Nummer und E-ID:
Es ist geplant, dass die E-ID (engl. Electronic Identity) die AHV-Nummer enthalten soll, damit der digitale Zugriff auf Sozialversicherungsdokumente erleichtert wird. 

 

THOMAS UNMÜSSIG, MMA

Master of Medical Administration (Regulationsmedizin und Mikronährstofftherapie)
Praktischer Arzt (CH)
Facharzt für Allgemeinmedizin (D)
Fähigkeitsausweis Akupunktur
Professional Applied Kinesiology (Diplom A)

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