Ihre Investition in die Gesundheit

Meine ärztliche Erfahrung ermöglicht es mir, in kurzer Zeit die Zusammenhänge Ihrer Krankengeschichte zu erkennen und diese für Sie verstehbar, anwendbar und sowohl präventiv als auch therapeutisch nutzbar zu machen.

Standard-Abrechnungstarif gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG), inkl. Begrüssung/Verabschiedung:

  1. für Menschen von 6 bis 75 Jahren: 20 Minuten
  2. für Menschen unter 6 und ab 75 Jahren: 30 Minuten

Diese Konsultationszeit reicht in der Regel für die Behandlung akuter Erkrankungen aus und wird von der Krankenkasse übernommen.

Wegen der Komplexität chronischer Erkrankungen (wie Long Covid, Asthma, chronische Schmerzen, Reizdarm, ADHS, chronische Müdigkeit, Erschöpfung, Burn out, Immunprobleme, Migräne, Epstein-Barr-Virus etc.) ist es jedoch schwierig, den obigen Zeitrahmen einzuhalten.

Was bedeutet dies für Sie?

Sollte die Konsultation länger als der bezahlte Standard dauern, wird die restliche Konsultationszeit über die Zusatzversicherung abgerechnet. Liegt keine Zusatzversicherung vor, wird als Selbstzahler abgerechnet – ich rechne mit einem Stundensatz von 160 CHF ab.

  • Ärztliche Akupunktur kann über KVG abgerechnet werden.
  • Laborwerte können teilweise über das KVG abgerechnet werden.
  • Mailverkehr wird im KVG als Telefonkonsultation abgerechnet.
  • Mikronährstoffrezepturen sind Selbstzahlerleistungen.

THOMAS UNMÜSSIG, MMA

Master of Medical Administration (Regulationsmedizin und Mikronährstofftherapie)
Praktischer Arzt (CH)
Facharzt für Allgemeinmedizin (D)
Fähigkeitsausweis Akupunktur
Professional Applied Kinesiology (Diplom A)

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